Düsseldorf. Die Kölner Bezirksregierung lässt nach eigenen Angaben Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einigen Städten mit kritischen Schadstoffwerten überprüfen. Eine Sprecherin sagte, derzeit würden „mehrere mögliche Szenarien” geprüft, um eine bessere Luftqualität zu erreichen. Das Land NRW sehe aber derzeit keine Rechtsgrundlage für Dieselfahrverbote, da erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig dazu abgewartet werden müsse. Die „Aachener Nachrichten” hatten berichtet, dass Land und Bezirksregierung die Stadt drängten, Möglichkeiten für Diesel-Fahrverbote „zu prüfen und vorzubereiten”.
Die Sprecherin der Bezirksregierung sagte, es handele sich um ein landesweites Thema, die Prüfung betreffe alle Ballungsräume mit einer kritischen Stickstoffdioxid-Belastung in NRW. Das NO2-Abgas reizt die Atemwege, kann auf Dauer die Lungenfunktion beeinträchtigen und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Der Städtetag forderte einheitliche Luftreinhaltepläne für NRW. „Als Grundlage für gezielte Gegenmaßnahmen brauchen wir mehr und aktuellere Messergebnisse vom Landesumweltamt. Nur so wissen wir, wo die Stickoxid-Grenzwerte immer wieder zu hoch sind”, sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy. Bewährt habe sich der einheitliche Luftreinhalteplan Ruhr, der seit zehn Jahren für die betroffenen Städte des Ruhrgebiets aufeinander abgestimmte Maßnahmen vorsehe, die nicht nur lokal sondern regional wirkten. „Dieses Verfahren könnte als Blaupause für das ganze Land Nordrhein-Westfalen dienen”, sagte Dedy.
Eine Sprecherin des BVG sagte auf dpa-Anfrage, es gebe noch keinen Verhandlungstermin. Der Fall sei in Leipzig anhängig, nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Landeshauptstadt im vergangenen September verpflichtet hatte, in ihrem Luftreinehalteplan bei den Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte nachzubessern. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt und kämpft juristisch auch für einige andere Innenstädte in NRW gegen hohe Stickstoffdioxidwerte. (dpa)