+++ Update 11. November, 15.46 Uhr: Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes billigte der Verkehrsausschuss am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Darüber berichtete der parlamentarische Nachrichtendienst "Heute im Bundestag"+++
Nach langer Diskussion hat sich die Ampel-Koalition im Streit um die Lkw-Maut geeinigt. Der Weg für das Mautänderungsgesetz sei frei, teilten die Koalitionsfraktionen am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Fraktionen haben sich demnach darauf verständigt, dass eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommt. Dazu sollen dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut gehören. Bislang gilt die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen.
Zunächst kommt Anfang 2023 eine Mautanpassung. Wegen eines Streits in der Koalition galt als fraglich, ob dieser Termin einzuhalten ist. Die FDP hatte den Grünen eine Blockade vorgeworfen. Der Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel hatte am Mittwoch gesagt, für die Grünen sei wichtig, dass die Gelder aus der Lkw-Maut nicht ausschließlich in den Straßenneubau gehen. Für den Schienenverkehr und die Wasserstraßen fehle immer noch Geld. Nun hieß es, im Zuge der Reform sollten wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Mehreinnahmen künftig verkehrsträgerübergreifend für Mobilität verwendet werden. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Einigung über das Mautgesetz sei ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion. „Die Verständigung war überfällig.“
Maut soll fristgerecht erhöht werden
Die Einigung beinhaltet, dass zunächst ein geplanter Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums mit einer Anpassung der Mautsätze ab 2023 unverändert angenommen werden soll. Dazu ist am Freitag eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags geplant, wie es in Koalitionskreisen hieß. Der Entwurf des Verkehrsministeriums sieht vor, dass die Lkw-Maut Anfang 2023 steigen soll. Es geht um eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Hintergrund sind EU-Vorgaben sowie ein neues Wegekostengutachten.
Müller sagte, nun könne die Lkw-Maut fristgerecht angepasst werden. „Das Risiko von Ausfällen der dringend notwendigen Maut-Einnahmen haben wir aus dem Weg geräumt. Wichtig ist, dass wir uns auf einen klaren Fahrplan zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten CO2-Maut und der Einbeziehung des Straßengüterverkehrs ab 3,5 Tonnen verständigt haben. Das gilt auch für die Verwendung der Mehreinnahmen zur verkehrsträgerübergreifenden Mobilität.“
Kritik vonseiten der Schiene
Kritik an der Einigung der Koalition kam vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, einem Zusammenschluss von Wettbewerbern der bundeseigenen Deutschen Bahn. Sprecher Peter Westenberger sagte, die Ampel setze erneut die Verkehrspolitik der Vorgängerregierung fort. Obwohl die EU seit Beginn des Jahres ausdrücklich erlaube, die Einnahmen aus den Umweltkostenanteilen der Maut auch für umweltfreundlichere Verkehrsmittel auszugeben, sollten mit den Zusatzeinnahmen weiterhin nur neue Straßen gebaut bauen und Lkw gefördert werden.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vorzunehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einzuführen - unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Die Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.(dpa/sn)