Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat am Mittwochmorgen die Novelle des Mautgesetzes erneut von der Tagesordnung genommen. Damit ist auch die eigentlich erhoffte Abstimmung im Bundestags-Plenum am Donnerstag nahezu unwahrscheinlich geworden.
Hintergrund ist, dass sich Grüne und SPD/FDP beim Umfang der Novelle uneins sind. Dass es sich um einen Lobby-Erfolg des Lkw-Fuhrgewerbes handelt, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Dienstagabend mitteilte, wird hinter den Kulissen verneint.
Technische Voraussetzungen für die höhere Lkw-Maut fehlen
Das FDP-geführte Verkehrsministerium und die SPD wollen vor allem aus praktischen Gründen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung des mautpflichtigen Fahrzeugkreises und die CO2-Bemautung auf später verschieben. Grund ist, dass Toll Collect nicht nur ein Teil der CO2-Daten für die Lkw fehlt, sondern auch die nötigen Bordgeräte (OBU) nicht schnell genug geliefert werden können. Daher soll nach ihren Vorstellungen zum 1. Januar 2023 nur die Infrastruktur-Mautsätze entsprechend dem neuen Wegekostengutachtens angepasst und die Lärmkosten erhöht werden.
Der Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar erinnerte hingegen an die Formulierung im Koalitionsvertrag: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen.“ In der Diskussion ist dem Vernehmen nach auch, ob der unter Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eingeführte Finanzierungskreislauf „Straße finanziert Straße“ wieder aufgebrochen wird und ein Teil der Mauteinnahmen in andere Verkehrsträger fließt.
Erhöhung der Lkw-Maut ist zeitlich noch möglich
Theoretisch ist eine Mauterhöhung zum 1. Januar 2023 noch möglich. Dafür müsste der Verkehrsausschuss bis zur nächsten Sitzungswoche (21. bis 24. November) zu einer Sondersitzung zusammentreten und eine Beschlussempfehlung verabschieden, über die dann – voraussichtlich ohne Debatte – vom Bundestags-Plenum abgestimmt wird.
Auf jeden Fall muss die Entscheidung vor der Bundesrats-Sitzung am 25. November fallen, damit dann auch die Länderkammer grünes Licht geben kann. Auf einer sehr theoretischen Ebene gäbe es noch eine Bundesratssitzung am 16. Dezember. Dann wäre es jedoch nach Auskunft aus Fraktionskreisen sehr schwierig, das Gesetz noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023 auszufertigen und zu verkünden.
Was passiert, wenn es nicht klappt?
Sollten ab 1. Januar die jetzigen Mautsätze weitergelten, haben Lkw-Unternehmer vermutlich gute Chancen, auf eine teilweise Rückzahlung der Maut zu klagen. Laut Wegekostengutachten für die Jahre 2023-2027 muss die Infrastruktur-Mautkomponente nämlich gesenkt werden. Grund ist, dass sich die weitgehend fixen Kosten der Infrastruktur auf eine gewachsene Verkehrsdichte verteilen und damit pro Fahrzeugkilometer sinken.