Da grade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Transformation Richtung Klimaneutralität herausfordernd ist und diese von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Inflation oft stärker betroffen sind, will die Europäische Kommission mit einem Maßnahmenpaket gegensteuern. Dieses Entlastungspaket soll am 12. September vorgestellt werden, wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mitteilt.
Ob das Paket den großen Erwartungen der Unternehmen gerecht wird, sei fraglich. Für eine echte KMU-Entlastung muss der Vorschlag laut DIHK sowohl konkrete Maßnahmen als auch verbesserte Verfahren zur Berücksichtigung des Mittelstandes im Gesetzgebungsprozess enthalten.
In Aussicht gestellt hat die EU-Kommission demnach ursprünglich nur zwei konkrete Gesetze. Zum einen soll es einen einheitlicheren Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT) geben. Zum anderen will die Kommission die Zahlungsverzugsrichtlinie überarbeiten.
Auch wenn dies aus Sicht der Wirtschaft valide Vorhaben seien, sieht der Verband die daraus resultierenden konkreten Entlastungen – speziell für den Mittelstand in Deutschland – als begrenzt an.
Bürokratieabbau vorantreiben
Eine zusätzliche Maßnahme kündigte die EU-Kommission im Februar mit dem Abbau von 25 Prozent der bestehenden Bürokratie- und Berichtspflichten an. Diese Zielvorgabe verspreche zwar weitere Entlastung, doch bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung derzeit noch offen, so die DIHK.
Gerade in Politikbereichen wie dem Green Deal und der Industriepolitik schafft die EU aktuell viele neue Berichtspflichten und bürokratische Auflagen, die zudem teilweise Überlappungen und Doppelungen enthalten, kritisiert der Verband. Hier seien Ausnahmen für mittelständische Betriebe wichtig.
Er schlägt ein einheitliches digitales Berichts-Tool als Lösung vor, das Dutzende ähnlicher Einzelberichte ersetzt.
Gegen Fachkräftemangel vorgehen, KMU-Anwendungsbereich vergrößern
Außerdem gelte es, die Arbeitnehmerentsendung innerhalb der EU zu vereinfachen. Zahlreiche und komplex gestaltete Anzeige-, Melde- und Nachweispflichten beim grenzüberschreitenden Arbeiten seien sehr aufwendig für KMU.
Ein weiterer Vorschlag: Die derzeitigen Schwellenwerte, bis zu denen ein Unternehmen als KMU gilt, sollten geändert werden. Die eingetretenen Preis- und Produktivitätssteigerungen würden dies erforderlich machen. Es sei sinnvoll, die Schwellenwerte von 250 auf mindestens 500 Mitarbeitende sowie höhere Umsatzwerte anzuheben. Das würde den Mid-Cap-Unternehmen den Zugang zu KMU-Initiativen ermöglichen.
Ein weiterer Punkt, den der Verband hervorhebt: Um unnötige Bürokratie von Anfang an zu vermeiden, solle die EU-Kommission zudem künftig sowohl das „One in, One out"-Prinzip als auch den „KMU-Test" in sämtlichen Folgenabschätzungen zu EU-Regularien sorgfältig und verbindlich anwenden