In diesen Fahrzeugen werden Tageskontrollblätter verwendet (Kontrollgeräte sind u.U. in neueren Fahrzeugen eingebaut, werden aber nicht benutzt). (Froschhäuser/Höfer/Rommelfanger. Kommentar zu Arbeitszeit- und Sozialvorschriften , Bestell-Nr. 23015, Verlag Heinrich Vogel 2012).
Bereits seit 15 Jahren drängen Fachleute darauf, die Sozialvorschriften auszudehnen auf Fahrzeuge über 2.8 Tonnen. In diesem Fall müssten Kontrollgeräte verbaut und benutzt werden und die Tageskontrollblätter würden nicht mehr verwendet werden.
Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr soll weitgehend neu gefasst werden. Ferner soll die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Sozialvorschriften im Straßenverkehr in einzelnen Punkten geändert werden. Es ist vorgesehen, beide Änderungen 2013 zu verabschieden.