München/Berlin. Zum 1. Oktober 2015 wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Dadurch werden auch Fahrzeuge von Unternehmen mautpflichtig, die bisher mit der Lkw-Maut gar nichts zu tun hatten, beispielsweise Handwerksbetriebe.
Eine Schonfrist für Mautneulinge soll es bei Mautkontrollen nicht geben, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), das für die mobilen Kontrollen der Lkw-Maut auf Autobahnen und mautpflichtigen Bundesstraßen zuständig ist sowie Betriebsprüfungen durchführt. „Ganz klar, es wird keine Schonfrist geben“, sagte der BAG-Sprecher bei einer Informationsveranstaltung in München.
Toll Collect rechnet mit bis zu 250.000 zusätzlichen in- und ausländischen mautpflichtigen Fahrzeugen durch die Herabsetzung der Gewichtsgrenze bei der Maut. Dabei handelt es sich aber um geschätzte Zahlen, wie die Mautbetreibergesellschaft betont. Unsicherheiten herrsche bei den ausländischen Fahrzeugen. Unklar ist auch, wie viele Fahrzeugkombinationen aus Zugmaschine plus Anhänger unterwegs sind, die ab Oktober unter die Mautpflicht fallen. Fahrzeuge, die für sich genommen noch nicht mautpflichtig sind, kommen mit einem Anhänger schnell über die 7,5-Tonnen-Grenze.
Toll Collect nutzt sämtliche Informationskanäle
In den Monaten vor Ausweitung der Lkw-Maut nutzt der Mautbetreiber Toll Collect noch einmal sämtliche Kanäle, um die neuen Mautzahler über das System zu informieren. Wichtige Verteiler für Informationen sind laut Toll Collect unter anderem die Handwerkskammern und Branchenverbände. Über deren Verteiler erreicht der Mautbetreiber auch solche Unternehmen, deren Fahrzeuge bisher mautfrei unterwegs waren. Toll Collect empfiehlt, die Sommermonate zur Registrierung mautpflichtiger Fahrzeuge zu nutzen und Termine bei einem der über 1200 Servicepartner-Werkstätten zu vereinbaren. (diwi)
Ein ausführlicher Beitrag mit allen Antworten zur erweiterten Lkw-Maut ab 1. Oktober ist in Ausgabe 28 der VerkehrsRundschau erschienen. Online- und Premium-Abonnenten haben die Möglichkeit, den Beitrag als E-Paper online zu lesen.