Kein Urlaub im eigentlichen Sinne
Hochzeit, Geburt, Pflege eines kranken Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen: Zu besonderen Anlässen stehen Mitarbeitern ein oder mehrere Tage Sonderurlaub zu. Bleiben sie unverschuldet der Arbeit fern, muss der Chef ihr Gehalt weiterzahlen.