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Kein Urlaub im eigentlichen Sinne

27.09.2018 15:00 Uhr
Kein Urlaub im eigentlichen Sinne

Hochzeit, Geburt, Pflege eines kranken Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen: Zu besonderen Anlässen stehen Mitarbeitern ein oder mehrere Tage Sonderurlaub zu. Bleiben sie unverschuldet der Arbeit fern, muss der Chef ihr Gehalt weiterzahlen.

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