Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrts-Konsortien erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Seeschifffahrts-Unternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 Prozent Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Gütertransportdienste schließen können. Diese Vereinbarungen werden auch als „Konsortien“ bezeichnet, wie die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland erläutert.
Da die Verordnung am 25. April auslaufe, müsse die EU-Kommission eine Evaluierung durchführen. Im Rahmen dieser will sie bewerten, ob die Verordnung seit der letzten Verlängerung ihrer Geltungsdauer 2020 ihren Zweck erfüllt hat. So kann sie entscheiden, ob die Verordnung ausläuft oder, gegebenenfalls mit Änderungen, verlängert werden soll.
Im Rahmen dieser Bewertung bittet sie EU-Bürger um eine Stellungnahme und hat zudem gezielt Fragebögen an verschiedene Akteure der Branche wie Verlader, Spediteure sowie Terminalbetreiber gerichtet.