Ottawa. Die überarbeiteten Bestimmungen der Marpol Annex VI in Bezug auf den maximalen Schwefelgehalt von Treibstoffen in Emissionskontrollgebieten sind seit 1. Januar in Kraft getreten. Jedes Schiff ist nun verpflichtet, in den Emissionskontrollgebieten (EKG) einen höherwertigen Brennstoff einzusetzen, dessen Schwefelgehalt nicht mehr als 0,1 Prozent (vorheriges Limit: 1,0 Prozent) betragen darf. Die EKG liegen in Nordeuropa, in der Baltischen See, in den USA und Kanada. Innerhalb des nordamerikanischen Emissionskontrollgebiets (NA-EKG) und in kanadischen Gewässern südlich 60° nördlicher Breite liegt das Limit nun bei 0,1 Prozent Schwefelgehalt. Laut des Ship Safety Bulletin des Transport Canada Marine Safety Directorate liegt der Schwefelgehalt des Treibstoffs in Gewässern außerhalb des NA-EKG, nördlich von 60° nördlicher Breite - eingeschlossen der Hudson’s Bay, James Bay und Ungava Bay - momentan bei 3,5 Prozent. Ab 1. Januar 2020 wird er bei 0,5 Prozent liegen. Schiffe über 400 Bruttoregistertonnen müssen Treibstofflieferpapiere mit sich führen, die den Schwefelgehalt des gelieferten Treibstoffs ausweisen. Zudem müssen die Papiere laut der Marpol-Bestimmungen u. a. Einzelheiten über den Treibstofflieferanten, den Produktnamen und die gelieferte Menge, den Hafen sowie eine unterzeichnete Erklärung eines Repräsentanten des Treibstofflieferanten über die Einhaltung der Marpol-Vorschriften, enthalten. Als Alternative zum schwefelarmen Treibstoff mit 0,1 Prozent Schwefelgehalt können laut International Maritime Organisation (IMO) auch Abgasreinigungsanalgen (Beschluss MEPC.184(59)) eingesetzt werden. Die Einhaltung des Standards für den Schwefelgehalt wird durch das Verhältnis von Schwefeldioxid und Kohlendioxid im Abgas des jeweiligen Schiffes bestimmt. (rup)
Kanada setzt Emissionskontrollgebiete in Kraft
Die Kanadier haben die Marpol-Bestimmungen zu schwefelarmen Treibstoff umgesetzt.