München. Dieser Brief aus Brüssel dürfte dem Bundesverkehrsministerium, aber auch vielen Transportunternehmen gar nicht gefallen haben. Bereits Ende August flatterte dem Hause Scheuer ein Schreiben der EU-Kommission ins Haus, das auch der VerkehrsRundschau vorliegt. Darin heißt es: „Eine Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge ist nicht mit der geltenden Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge vereinbar“.
Für die genannten Fahrzeuge würde eine maximale Ermäßigung von 50 Prozent gegenüber dem Höchstsatz in Frage kommen, heißt es in dem Brief.
Ursprünglich war die Befreiung von der Lkw-Maut für gasbetriebene Lkw bis Ende 2020 befristet und auch nur diese zeitliche Befristung von der EU-Kommission genehmigt. Der Bundestag hatte dann Anfang Juni die Befreiung von Erdgas-Fahrzeugen von der Lkw-Maut um drei Jahre verlängert. Jetzt wendet die Kommission ein, dass diese Ausnahme nicht ausgedehnt werden darf. „Die Kommission fordert Deutschland deshalb nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Abweichung zu beenden“, heißt es in dem Schreiben.
Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren
Ein Sprecher der EU-Kommission wollte gegenüber der VerkehrsRundschau nicht ausschließen, dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Das Bundesverkehrsministerium wollte zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.
Für die Unternehmen, die in gasbetriebene Lkw nicht zuletzt aufgrund des Bundestagsbeschlusses investiert haben, würde ein Ende der Mautbefreiung ihre ursprüngliche Kalkulationsgrundlage stark verändern. Zum 4. Juni 2020 waren bei Toll Collect 4573 gasbetriebene Lkw registriert, die als mautbefreit gelten. (cd)