Die Übergangsphase ist seit dem 1. März 2025 vorbei: Bei im internationalen Streckennetz kursierenden Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die noch nicht mit einem Tachografen der neuesten Generation (G2V2) ausgestattet sind, drohen in Italien nun empfindliche Bußgelder. Für Fahrzeuge, die bislang noch mit einem analogen Fahrtenschreiber oder einem ohne Smart-Technologie unterwegs waren, gilt dies formal seit dem 1. Januar 2025. Fahrzeuge, die bislang nur über einen intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation verfügten, müssen hingegen bis zum 28. August 2025 auf G2V2 aufgerüstet werden.
Dass es keine weitere Schonfrist gibt, hat sich bereits in Bari gezeigt. Dort hat die Polizia Locale unmittelbar am 1. März 2025 einen bulgarischen Sattelschlepper gestoppt, der nicht über die erforderliche Ausstattung verfügte. Ausgestellt wurde ein Bußgeldbescheid über 866 Euro, außerdem wurde dem Fahrer vorübergehend die Fahrerlaubnis entzogen. Die italienischen Justizbehörden müssen nun über die Dauer des Fahrverbotes entscheiden, das sich auf ein Minimum von 15 Tagen und ein Maximum von drei Monaten beläuft.
Die in Artikel 179 der italienischen Straßenverkehrsordnungen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum digitalen Fahrtenschreiber vorgesehenen Sanktionen sind empfindlich: Es drohen eine Geldbuße zwischen 866 und 3464 Euro, der Abzug von zehn Punkten vom Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC) sowie der Einbehalt des Führerscheins für einen Zeitraum zwischen 15 Tagen und drei Monaten.