Rom. Ende Juni sind in Italien einige Änderungen bezüglich der elektronischen Anmeldung von Kabotage-Beförderungen in Kraft getreten. Das berichtete der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unter Berufung auf den italienischen Verband Anita. Entsendemeldungen sind demnach seither für eine Dauer von drei Monaten gültig und decken alle Kabotage-Beförderungen in diesem Zeitraum ab. Bisher musste jede einzelne Kabotagefahrt am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24 Uhr beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium angemeldet werden.
Die Entsendemeldung ist laut dem BGL im Fahrzeug mitzuführen. Der Fahrer müsse sie bei Straßenkontrollen vorzuzeigen. Eine Kopie der Entsendemeldung müsse der Repräsentant des entsendenden Transportunternehmens in Italien bereithalten. Bei Unterwegskontrollen muss der Fahrer zudem den Arbeitsvertrag und eine aktuelle Lohnabrechnung vorlegen können, hieß es. In den Entsendemeldungen müssen dem BGL zufolge Angaben über den gezahlten Bruttostundenlohn sowie die Spesen während der Entsendung nach Italien aufgeführt werden. Alle Dokumente müssen demnach in italienischer Sprache vorgehalten werden.
Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro. Eine Entsendemeldung über das Internetportal des Ministeriums ist weiterhin nur in italienischer Sprache möglich unter folgendem Link.
Mehr News und Meldungen zu Italien finden Abonnenten in unseren Länderinformationen auf VerkehrsRundschau plus: verkehrsrundschau-plus.de/touren/laenderinformationen.
(ag)