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Interview: Wird Gefahrgut ab 2013 lascher kontrolliert?

22.08.2012 11:52 Uhr
Interview: Wird Gefahrgut ab 2013 lascher kontrolliert?
Bernhard Holm, Jurist und Leiter der Abteilung Marktzugang und Überwachung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
© Foto: BAG

Bernhard Holm, Jurist und Leiter der Abteilung Marktzugang und Überwachung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), zum neuen Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

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Bernhard Holm, Jurist und Leiter der Abteilung Marktzugang und Überwachung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), zum neuen Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Ladungssicherung von Giftmüll ab dem kommenden Jahr weniger streng als die von Papierrollen?
Ab 2013 gibt es zwei Standards für die Ladungssicherung: Einerseits findet bei normalen Ladungen der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung. Er verweist auf die anerkannten Regeln der Technik, also die VDI-Richtlinie 2700 ff. in Verbindung mit der EU-Norm DIN EN 12195-1:2004. Auf dieser Basis kontrollieren das BAG und die Polizei, sofern es sich nicht um Gefahrgut handelt. Andererseits tritt zum nächsten Jahr das geänderte Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Danach sind die Anforderung an die Ladungssicherung von Gefahrgut künftig auch dann erfüllt, wenn die Ladungen nach der neuen EU-Norm DIN EN 12195-1:2011 verstaut und verzurrt ist.

Warum gelten für die Ladungssicherung von Gefahrgut hierzulande Sonderregeln?
Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Es ist von 48 Vertragsstaaten unterzeichnet worden – unter anderem von Deutschland. Dieses Übereinkommen sowie eine europäische Richtlinie aus Brüssel verpflichten die Bundesregierung, die überarbeiteten Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Dies erfolgt mit der Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Deshalb müssen wir bei Kontrollen von Gefahrguttransporten künftig die DIN EN 12195-1:2011 zugrunde legen.

Die neue EU-Norm gilt als weicher. Scheint, als sei sie für Deutschland ein Rückschritt.
Ich würde von einer Weiterentwicklung auf europäischer Ebene sprechen. Gleichwohl muss man eingestehen, dass die neue EU-Norm auf bisherige Sicherheitsfaktoren und Sicherungswerte verzichtet. Experten sind der Auffassung, dass durch die DIN EN 12195-1:2011 das Niveau der Ladungssicherung von Gefahrgut in Deutschland sinken könnte. Ob sie sich als anerkannte Regel der Technik für die Ladungssicherung im Sinne der StVO durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Ist ein Rückgriff auf die alte EU-Norm möglich, falls sich die neue als zu lax erweist?
Es ist durchaus denkbar, dass die DIN EN 12195-1 erneut überarbeitet wird, wenn sich herausstellt, dass es wegen der neuen EU-Norm ernsthafte Defizite bei der Ladungssicherung gibt. Dafür müsste das ADR im Zuge der nächsten Überarbeitung im Jahr 2015 wieder geändert werden.

Was raten Sie bis dahin Unternehmern, die Gefahrgut transportieren?
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Ladungssicherung von Gefahrgut nach DIN EN 12195-1:2004 berechnen. Wir werden das nicht beanstanden.

Interview: André Gieße

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