Luxemburg. Die Luxemburgische Arbeitnehmerkammer Chambre des salariés Luxembourg – CSL warnt vor der Übernahme von 35 Prozent der Cargolux-Aktien durch den chinesischen Investor HNCA. Diese Anteile werden derzeit noch von der Regierung des Großherzogtums gehalten, die auch nach dem beabsichtigten Verkauf mit 10 Prozent an der örtlichen Frachtfluglinie beteiligt bleiben will.
In einer 18 Seiten umfassenden neuen Studie kommen die Verfasser der CSL zu dem Ergebnis, dass die Partnerschaft erhebliche Nachteile für die Frachtfluggesellschaft, den Logistikstandort Luxemburg sowie die Steuerzahler des Großherzogtums nach sich ziehe. So würde Know-how transferiert, um den Hauptstadtflughafen der Provinz Henan, den Airport Zhengzhou Xinzheng International, zu einem Drehkreuz für den internationalen Luftfrachtverkehr aufzubauen.
Cargolux sei aufgrund des bereits unterzeichneten Kooperationsvertrages (Commercial Agreement) verpflichtet, daran ohne jegliche Zeitbegrenzung aktiv mitzuwirken, sowohl personell als auch finanziell. Durch die verbleibenden 10 Prozent der Anteile an der Airline müsse auch der Luxemburgische Staat den Auf- und Ausbau des Logistikstandortes Zhengzhou teilweise mit bezahlen.
Insgesamt bemängeln die Autoren die vielen unklaren Punkte der paraphierten Vereinbarung. So etwa den möglichen Aufbau einer Frachtfluglinie in Zhengzhou, die Zubringerdienste zu den interkontinentalen Flügen von Cargolux von und nach Zhengzhou leisten soll. Unklar sei, mit welchem Anteil sich die luxemburgische Airline an dem geplanten Joint Venture beteiligen soll und welchen Einfluss sie auf deren Geschäftspolitik habe.
Laut Abkommen soll der Airline-Ableger nur gegründet werden, wenn er nicht auf Staatshilfe angewiesen ist, sondern kommerziell auf eigenen Füßen stehen kann. Ein internationales Consulting-Unternehmen werde mit Klärung der Rahmenbedingungen für die JV-Airline beauftragt, sagte Aufsichtsratschef Paul Helminger von Cargolux auf Anfrage.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Arbeitnehmerkammer an dem Deal ist die vertraglich besiegelte Bereitstellung von sechs Jumbo-Frachtern von Cargolux für Umläufe auf der Route Luxemburg-Zhengzhou. Für diese Einsätze müssten die Flugzeuge von profitablen Strecken abgezogen werden. Welche finanziellen Konsequenzen dies für Cargolux habe, auch wenn die Route Zhengzhou-Luxemburg zunächst von chinesischer Seite subventioniert werde, fände in dem Kontrakt mit keinem Wort Erwähnung, kritisiert die CSL.
Als dritten wesentlichen Aspekt moniert sie die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, auf die sich beide Seiten verständigt hätten. Während die Inhalte des Kommerziellen Abkommens der englischen Rechtsinterpretation unterliegen, sollen alle Neugeschäfte in Zhengzhou auf Basis chinesischen Rechts abgeschlossen werden. Das berge für Cargolux erhebliche Nachteile, da die Airline die gesetzlichen Bestimmungen Chinas und deren Auslegungen durch die örtliche Justiz kaum hinreichend einschätzen könne. (hs)