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China verzichtet auf pauschale Umsatzbesteuerung für ausländische Spediteure

03.01.2014 16:33 Uhr
China verzichtet auf pauschale Umsatzbesteuerung für ausländische Spediteure
Spediteure im chinesischen Seehafengeschäft profitieren von einer neuen Steuerregel
© Foto: Picture Alliance/newscom/Stephen Shaver

Die neue Regelung begünstigt Spediteure aus 91 Ländern im Seeverkehrsgeschäft, die Steuererlassverträge mit China unterschrieben haben.

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London. Ausländische Reedereien und Agenten profitieren laut Lloyd's List im internationalen Seeverkehrsgeschäft von der Anfang Januar eingeführten Revision des Steuersystems in China. Seit dem 1. August mussten die ausländischen Reedereien gemäß dem Magazin China Briefing indirekt sechs Prozent pauschale Umsatzsteuer und lokale Zuschläge bezahlen, da sie einen Frachtspediteur beauftragen mussten, um die Seefracht zusammenzuführen und Rechnungen zu stellen. Dies galt als Erschwernis, da die Reedereien und Agenten unter dem vorherigen Steuersystem internationale Fracht vom besteuerbaren Einkommen abziehen konnten. Chinesische Reedereien können die sechsprozentige Umsatzsteuer umgehen, da sie direkt Rechnungen ohne Spediteur stellen konnten. Für internationale Fracht konnte die Umsatzsteuer zurückverlangt werden.

Zum 1. Januar trat nun eine neuerliche Revision des Steuersystems in Kraft, durch das sich das zu besteuernde Einkommen von in China angesiedelten Spediteuren und Agenten aus den Erträgen minus den (eingetriebenen) Frachtgebühren, die an internationale Reedereien bezahlt wurden, berechnet. Laut KPMG werden durch die neue Regelung Spediteure aus 91 Ländern inkl. der USA, Großbritannien und Japan begünstigt, die Steuererlassverträge mit China unterschrieben haben. Die Neuregelung wird von ausländischen als auch chinesischen Spediteuren und Versendern begrüßt. (rup)

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