Berlin. Nach dem Wechsel der CDU-Politikerin Katherina Reiche zum Verband kommunaler Unternehmen (VKU) soll Norbert Barthle nach Informationen des „Handelsblatts“ neuer Parlamentarischer Staatssekretär beim Verkehrsminister werden. Der Wechsel solle sofort vollzogen werden, meldete die Zeitung am Mittwochabend. Der CDU-Politiker hat sich im Bundestag als Haushaltsexperte einen Namen gemacht. Das Verkehrsministerium wollte die Personalie am Abend zunächst nicht offiziell bestätigen.
Reiche behält Mandat
Reiche werde bis zum Start als VKU-Hauptgeschäftsführerin am 1. September ihr Bundestagsmandat aber behalten, teilte die Unions-Fraktion mit. Reiche sitzt seit 1998 im Bundestag. Mangels Nachrücker aus Brandenburg wird die Fraktion mit ihrem Abschied einen ihrer 311 Sitze im Bundestag verlieren. Die 41-Jährige wurde am Mittwoch von den Spitzengremien des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zur neuen Hauptgeschäftsführerin gewählt. Sie soll zum 1. September dem aus Altersgründen ausscheidenden Hans-Joachim Reck nachfolgen. Der VKU vertritt 1430 Unternehmen, die auf einen Gesamtumsatz von 110 Milliarden Euro (2013) kommen - darunter viele Stadtwerke, Wasser- und Abfallbetriebe. Reiche sitzt seit 1998 im Deutschen Bundestag. Mangels Nachrücker aus Brandenburg wird die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Abschied einen ihrer 311 Sitze im Bundestag verlieren.
Der Wechsel ist umstritten
Kritiker halten den Wechsel für fragwürdig bis schamlos. Spötter halten ihn für den perfekt getimten Absprung: Denn Reiche könnte das letzte Regierungsmitglied sein, das ohne Auflagen die Seiten wechseln kann. In Zukunft gibt es Schranken. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch nach zähen Diskussionen eine Gesetzesänderung. Wenige Stunden später gaben die VKU-Spitzengremien grünes Licht für Reiches neuen Job - für sie greift die geplante Neuregelung noch nicht.
Neues Gesetz auf dem Weg
Danach müssen Minister und Staatssekretäre künftig der Regierung melden, wenn sie einen Job in der Wirtschaft annehmen wollen. Es wird dann geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, also heikle Überschneidungen zwischen Amt und neuem Job. Wenn nicht, steht dem Wechsel nichts im Wege. Wenn doch, gibt es eine Zwangs-Wartezeit: in der Regel bis zu 12 Monate, in besonders problematischen Fällen bis 18 Monate. Was ein solcher Fall wäre, ist hinreichend offen gehalten. Reiche selbst hat sich zu dem umstrittenen Wechsel bisher nicht geäußert. (dpa)