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Gutachten: Privat finanzierter Autobahnbau rechnet sich nicht

12.06.2014 12:54 Uhr
Gutachten: Privat finanzierter Autobahnbau rechnet sich nicht
Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass sich ÖPP-Projekte beim Autobahnbau für den Staat nicht rechnen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Daniel Friederichs

Der Bundesrechnungshof warnt vor öffentlich-privaten Partnerschaften beim Bau von Autobahnen. Laut einem Gutachten ist ÖPP für den Staat teurer.

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Berlin. Ein privat finanzierter Autobahnbau rechnet sich nicht. Zu diesem Urteil kommt nach einem Bericht des „Handelsblattes“ vom Donnerstag der Bundesrechnungshof. Fünf der bisher sechs realisierten Projekten in privater Hand seien um insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro teurer gewesen als eine herkömmliche Finanzierung über den Haushalt. In dem Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestages warne der Rechnungshof vor öffentlich-privaten Partnerschaften, sogenannten ÖPP-Projekten, auf die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) setzen will.

Bei ÖPP-Projekten werden Planung, Bau, Erhalt und Betrieb eines Abschnitts für 20 bis 30 Jahre an ein Privatunternehmen vergeben. Dafür bekommt es im Gegenzug eine Vergütung – je nach Modell entweder vom öffentlichen Auftraggeber orientiert an der LKW-Maut oder direkt als Maut von den Straßennutzern. Der Bund verspricht sich von ÖPP-Projekten eine schnellere und günstigere Realisierung. Im deutschen Autobahnnetz gibt es inzwischen einige ÖPP-Projekte, etwa zum sechsstreifigen Ausbau von Teilstücken.

ÖPP bei der A1 28 Prozent teurer

Beim Ausbau der A1 von Bremen nach Buchholz sei die ÖPP-Variante nicht wie vom Bundesverkehrsministerium um rund 40 Prozent günstiger gewesen, sondern fast 28 Prozent teurer, heißt es laut „Handelsblatt“ in dem Gutachten. Beim Ausbau der A4 an der Landesgrenze von Hessen nach Thüringen sei zunächst ein Kostenvorteil von knapp 32 Prozent ermittelt worden. Die Prüfer kämen auf ein Minus von 12,4 Prozent.

Problem Schuldenbremse

Als Grund für Mehrkosten habe der Rechnungshof vor allem die Finanzierung der Privaten identifiziert. Sie sei erheblich teurer als für den Bund. Dennoch habe der Bund einen Anreiz, da er über die Vorfinanzierung die Schuldenbremse umgehen könne. „Ziel muss es sein, dass die Schuldenbremse keinen Einfluss auf die Entscheidung hat, ob eine Maßnahme als ÖPP-Projekt oder konventionell realisiert wird“, heiße es in dem Gutachten. (dpa)

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KOMMENTARE


jürghen diercks

18.06.2014 - 00:25 Uhr

Es ist doch von vornherein klar, daß ein privater Finanzier auf Rendite aus ist bzw. sein muß. Dies erzielt er u.a. dadurch, daß er den Gütereinsatz für die Projektrealisierung "optimiert" d.h. soweit wie irgend möglich mindert. Ferner wird er gleiches tun mit dem Personaleinsatz, was zur Beschaffung möglichst billiger Arbeitskräfte führt und schlußendlich wird er alles daran setzen, die Realisierungszeit zu verkürzen, was die Qualität gefährdet. Der Staat hingegen muß nicht aus dem Projekt direkt eine Rendite erzielen, sondern zieht diese aus den daraus sich entwickelnden wirtschaftlichen Impulsen der Anlieger und Nutzer , d.h. durch das induzierte WIrtschaftswachstum/Steuererträge aus Erschließung und Infrastrukturverbesserung.


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