Rom. Seit dem 1. September 2021 wird in Italien der „Green Pass“ auch für die Nutzung einiger öffentlicher Verkehrsmittel sowie für einige Fährüberfahrten innerhalb Italiens benötigt. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit von Lkw-Fahrern. Müssen diese etwa mit ihrer Fracht nach Sizilien oder Sardinien übersetzen, unterliegen sie einer Nachweispflicht.
Konkret benötigen sie für die Fährüberfahrt entweder einen Nachweis über eine Genesung (gültig für maximal sechs Monate), eine erfolgte Impfung oder aber einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Eine Besonderheit ist hier, dass der Impfzyklus nicht komplett abgeschlossen sein muss. Für die Fährüberfahrt ist die erfolgte Erstimpfung ausreichend. Personen ohne entsprechenden Nachweis dürfen nicht an Bord.
Einzig für die Straße von Messina zwischen dem italienischen Festland und Sizilien wird laut Gazzetta Ufficiale kein Nachweis benötigt. Diese Kurzstrecke ist von den Auflagen ausgenommen. Die Kontrollen bei der Einschiffung obliegen den Beförderern. (nja)