Düsseldorf. Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht geht am Montag die juristische Auseinandersetzung um die Kohlenmonoxid-Pipeline am Rhein in die entscheidende Runde. Das Gericht eröffnet das Hauptsacheverfahren.
Der Chemiekonzern Bayer darf bislang die 67 Kilometer lange Rohrleitung, die seine Werke in Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbindet, nicht in Betrieb nehmen. Zwei Privatleute haben gegen das Planfeststellungsverfahren für die Pipeline geklagt. Sie fürchten verheerende Folgen, falls durch ein Leck giftiges Gas aus der unterirdischen Leitung austreten sollte.
Um die Gasleitung gibt es seit Jahren heftigen Streit. Bürgerinitiativen haben mehr als 110.000 Protest-Unterschriften gesammelt. Die Befürworter des Projekts sehen den Chemie-Standort Nordrhein-Westfalen mit seinen Zehntausenden Arbeitsplätzen in Gefahr, wenn die Pipeline nicht genutzt werden dürfte. (dpa)