Frankfurt am Main. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat vor kurzem seine Leitlinie zur „Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgut-Transportvorschriften“ überarbeitet. Hintergrund: Ab 2009 muss laut VCI bei allen Gefahrgütern das Kriterium „umweltgefährdend (aquatische Umwelt)“ für die Klassifizierung berücksichtigt werden. Diese Regelung gelte unabhängig davon, ob die Gefahrgüter bereits in eine oder mehrere Gefahrgutklassen eingestuft sind. Das Kriterium „umweltgefährdend“ wird demnach künftig als Zusatzgefahr im Transportrecht zu markieren sein – eine der Auswirkungen des Globally Harmonized System (GHS) auf das Gefahrgutrecht. Mit der überarbeiteten Leitlinie will der VCI einen Überblick über die neuen Vorschriften 2009 geben und die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Für den Transport auf der Straße und Schiene werde der Begriff „umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt)“ aus dem GHS übernommen. Im Seeverkehr könne neben dem neuen der alte Begriff „Marine Pollutant“ beibehalten werden. (pi)
- VCI-Leitlinie (720.9 KB, PDF)