Frankfurt. Zu den neuen Veröffentlichungen zählen: Den Leitfaden Gefahrgut-Vorschriftenänderungen 2007, die Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi, die Leitlinie Gegenüberstellung der Kennzeichnung Gefahrstoff/Gefahrgut sowie die Leitlinie zur Einstufung Wasser verunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische in den Gefahrgut-Transportvorschriften. Der Leitfaden Vorschriftenänderungen 2007 gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Gefahrgutvorschriften für die Verkehrsträger Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschiff (ADNR), Seeschiff (IMDG-Code) und Flugzeug (IATA-DGR und ICAO-TI). Neuerungen bei der Klassifizierung werden dabei ebenso berücksichtigt wie neue Kenn-zeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Der Leitfaden enthält auch Hinweise über die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften in der Schweiz und in Österreich. Die Beförderung gefährlicher Güter im PKW oder Kombi ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich tägliche Praxis. Auch in der chemischen Industrie werden kleinere Gefahrgutmengen häufig im PKW transportiert – zum Beispiel im Außendienst durch die Mitnahme von Proben. Die Fahrzeugführer sind dabei mit komplizierten Transportvorschriften konfrontiert, einer Rechtsmaterie, die für Laien schwer verständlich ist. Besonders wenn nur gelegentlich Gefahrgut befördert wird, kann es zu Problemen kommen. Die Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi soll hier Abhilfe schaffen und eventuelle Informationsdefizite vermeiden helfen. Die Leitlinie Gegenüberstellung der Kennzeichnung Gefahrstoff/Gefahrgut gibt einen Überblick über gefahrgutrechtliche (Transportrecht) und gefahrstoffrechtliche (Umgangsrecht) Kennzeichnungen und die damit eventuell verbundenen Schnittstellen. Darüber hinaus wurde in der Übersicht bei den gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen das Global Harmonisierte System (GHS) aufgenommen. Die VCI-Leitlinie zur Einstufung wasserverunreinigender Stoffe, Lösungen und Gemische in den Gefahrgut-Transportvorschriften berücksichtigt, dass die Stoffeigenschaft „umweltgefährdend“ zwar bereits 1995 in die europäischen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Schiene (RID) und Binnengewässern (ADNR) eingeführt wurde, die Gefahrgutvorschriften bisher jedoch nur „wasserverunreinigende“ Substanzen als umweltgefährdend betrachten. Die Leitlinie ist als Hilfe für die Einstufung und Kennzeichnung dieser Substanzen gedacht. Eine Orientierungshilfe ist die Übersicht über die wichtigsten nationalen Gefahrgut-Transportvorschriften außerhalb Deutschlands. Daraus ist ersichtlich, welche zusätzlichen Besonderheiten beim Gefahrguttransport in anderen (ausgewählten) Staaten zu beachten sind. Diese Orientierungshilfe ist auch in englischer Sprache (Overview: Transport of Dangerous Goods – Rules) verfügbar. Downloads der Leitfäden siehe unten
Neue Transport-Leitlinien für chemische Industrie
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat neue beziehungsweise aktualisierte Leitfäden zum sicheren Transport von Chemikalien herausgegeben.