Frankfurt/Berlin. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) greift in mehreren Verfahren Festlegungen an, die zur Folge haben, dass ihre Tarifverträge bei der Deutschen Bahn teilweise nicht angewandt werden. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies drei Anträge der Gewerkschaft jedoch zurück, wie es am Montag, 14. Juni, auf Anfrage mitteilte.
Die Deutsche Bahn hatte notariell feststellen lassen, in welchen ihrer rund 300 Betriebe die GDL mehr Mitglieder vertritt und in welchen die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nur in 16 Fällen kann demnach die Lokführergewerkschaft die Mehrheit beanspruchen – in den übrigen soll nach dem Tarifeinheitsgesetz der Tarifvertrag der EVG angewandt werden. Die Bahn setzt damit seit diesem Jahr das Gesetz um.
GDL hat insgesamt 13 Verfahren angeschoben
Insgesamt hat die GDL nach Konzernangaben 13 Verfahren gegen solche Feststellungen angeschoben. Am Dienstag verhandelt das Arbeitsgericht Berlin über einen Antrag der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, der für die Bahn die Tarifverträge schließt. Bahn und Lokführergewerkschaft befinden sich seit Monaten in einem Tarifkonflikt. Die GDL erklärte die Verhandlungen in der vergangenen Woche für gescheitert und kündigte Arbeitskampfmaßnahmen an. (dpa)