Paris. Das Berufungsgericht in Grenoble hat die inzwischen zu XPO Logistics gehörende Lyoner Gruppe Norbert Dentressangle vom Vorwurf freigesprochen, in der Vergangenheit mit vorgetäuschtem Subunternehmertum gearbeitet zu haben. Erhoben hatte ihn als Nebenkläger die Gewerkschaft CFTC.
In dem vorangegangenen Prozess hatte der Staatsanwalt in erster Instanz im Mai 2015 für die beiden Unternehmen XPO Transport Solutions Sud France und XPO Volumes Sud France ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 180.000 Euro gefordert, davon 6000 Euro für das damalige sechsköpfige Management von Norbert Dentressangle. Sie hätten illegalerweise ausländische Fahrer zu niedrigeren Lohnbedingungen beschäftigt, lautete die Anklage. Das Verwaltungsgericht in Valence, vor dem der Fall verhandelt wurde, hatte dem nicht stattgegeben und war stattdessen der Meinung des Anwalts der Beklagten gefolgt. Dieser zufolge hatte der Staatsanwalt bei seinen Voruntersuchungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Gegen den Freispruch hatten die Nebenkläger Berufung eingelegt. Das jetzt in Grenoble ergangene Urteil hat nun sämtliche in Valence vom Staatsanwalt vorgelegten Unterlagen für null und nichtig erklärt und sich dem dortigen Spruch angeschlossen, ohne sich jedoch zur Sache selbst zu äußern. Sie könnte nunmehr erledigt sein, falls die Staatsanwaltschaft nicht Berufung einlegt. (jb)