Paris. Analog zu anderen EU-Ländern sollen jetzt auch in Frankreich die Auflagen für den Transport von Lebenvieh verschärft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben kürzlich der Parlamentsabgeordnete Philippe Noguès und 32 weitere Kollegen aus beiden Lagern der Nationalversammlung eingereicht. Noguès will die Transportdauer für Lebendvieh mittels Lkw und per Schiff verkürzen und die Transportbedingungen verbessern. Der Abgeordnete verweist dabei auf Deutschland, die Niederlande und skandinavischen Länder, die schon strengere Auflagen beschlossen haben.
Die Anhörungen zu der Gesetzesinitiative im Parlament sind von den Verladern boykottiert worden, von Seiten des Transportgewerbes nahm lediglich ein Vertreter des Viehtransporteurs Bardy Bresse aus dem Departement Saône-et-Loire daran teil. Vom Straßengütergewerbe wurde der Gesetzentwurf kritisiert. Er belaste einseitig die Transportbranche und beziehe in die geplanten Verschärfungen nicht auch die Vieherzeuger und -Verlader sowie die Veterinäre mit ein. Außerdem definiere er nicht hinreichend den Begriff „Transport-Organisator“ und unterscheide nicht zwischen Schlachtvieh und Zuchtvieh.
Verschärfung gilt für französische Unternehmen
Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf französische Unternehmen und sieht insbesondere vor, die maximalen Transportzeiten für Säugetiere auf acht und die für Geflügel auf vier Stunden zu begrenzen. Ferner soll sie trächtige Tiere besser schützen, fordert „genügend Platz pro Tier“ während des Transports und will gesetzlich verankern, dass das Gewicht der Transportfahrzeuge in unbeladenem und beladenem Zustand kontrolliert wird.
Auch die Regeln für den Viehtransport von Frankreich in andere Länder wollen die Abgeordneten verschärfen. Für das Wohl der Tiere während des Transports sollen ein „Exportzertifikat“ und im Falle von Drittländern entsprechende staatliche Vereinbarungen sorgen. Verstöße gegen die Auflagen sollen mit sechs Monaten Gefängnis und 7500 Euro Bußgeldern bestraft werden.
Von der Nationalversammlung kann der Entwurf vor Ende der laufenden Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden. Die Unterzeichner haben sich deshalb verpflichtet, ihn wieder vorzulegen, falls sie bei den Parlamentswahlen im Juni wiedergewählt werden. (jb/ag)