Frankfurt/Main. Das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit ist seit 3. September 2020 in der Kabine von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen untersagt. Das teilt die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) in Frankfurt/Main mit. Hintergrund ist die neue Verordnung Dekret Nr. 20201104 vom 31. August 2020, die zum 3. September 2020 in Kraft getreten ist.
Ebenso untersagt sei damit auch, so der BSK, das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in einer Unterkunft, die gesundheitsrelevante Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen nicht berücksichtigen. Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen müssen somit nachweisen, dass sie die Ruhepause außerhalb des Fahrzeuges unter angemessenen Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen verbracht haben. Nachweise können durch folgende Belege erbracht werden:
Hotelrechnungen, Nachweise über die Anmietung einer Wohnung/Haus und Telefonnummer eines Bekannten, in dessen Wohnung/Haus übernachtet wurde
Des Weiteren sind Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Dies kann durch das “livret individuel de controle” (ähnlich den deutschen Tageskontrollblättern für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 Tonnen zGG) erfolgen. (eh)
Dieter