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Frankreich: Veränderte Anmelderegeln und Vorbehalte gegen Warenzustand

03.04.2020 15:22 Uhr
Entladung
Transportierte Ware darf in Frankreich nur noch ohne direkten menschlichen Kontakt übergeben werden
© Foto: th-photo/Fotolia

Unter anderem dürfen jetzt sichtbare Defekte der zugestellten Ware elektronisch gemeldet werden.

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Paris. Die Coronakrise hat Paris zu zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Lieferketten und der Logistikindustrie veranlasst. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass sichtbare Defekte der zugestellten Ware elektronisch gemeldet werden dürfen.

Die international geltenden Bestimmungen bezüglich Vorbehalten gegen mit bloßem Auge erkennbaren Warendefekte wurden modifiziert. Sofern vertraglich nicht anders geregelt, dürfen entsprechende Reklamationen jetzt bis 12 Uhr mittags des Tages nach der Zustellung per Internet erklärt werden. Unklar ist derzeit noch, ob dies auch für Kabotage-Sendungen oder für sämtliche Transportleistungen inklusive des internationalen Warenverkehrs gilt.

Für den Transportverkehr im französischen Inland sind die Transporteure jetzt überdies zur Beachtung weiterer Sondervorschriften verpflichtet:

  • Jeder Lkw muss über genügend Wasser und Seife sowie Handtücher zur Einmalnutzung und Desinfektionsmittel mit Alkohol verfügen. Ist das nicht der Fall, darf dem Fahrer am Verlade- und Entlade-Ort der Zugang zu den dortigen sanitären Einrichtungen nicht verweigert werden.
  • Der Lieferort muss dem im Frachtbrief angegebenen Zielort entsprechen. Der Frachtbrief als auch andere Dokumente ebenso wie die transportierte Ware selbst dürfen nur ohne direkten menschlichen Kontakt übergeben und unterzeichnet werden.
  • Auch Lieferungen nach Haus dürfen nur kontaktlos erfolgen. Sie müssen vor die Tür gestellt werden. Der Empfänger kann vom Lieferanten dafür keine Empfangsbescheinigung fordern. (jb)
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