Berlin. Für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt auf verschiedenen Streckenabschnitten in der Region Rhône-Alpes (Raum Chamonix/Lyon/Grenoble/Albertville) ein zusätzliches Fahrverbot. Laut dem Bundesverband Spedition und Logistik gilt das Fahrverbot an den Samstagen des 8., 15., und 22. und 29. Februar 2020 sowie des 7. März 2020 in der Zeit von 7.00 bis 18.00 Uhr. An diesen Samstagen darf in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr gefahren werden, bevor das allgemeine Wochenendfahrverbot beginnt, das bis sonntags 22.00 Uhr gilt.
In den Sommermonaten gilt für die oben angegebenen Fahrzeuge auf dem gesamten französischen Straßennetz ein zusätzliches Fahrverbot an den Samstagen 25. Juli 2020 sowie 1., 8., 22. und 29. August 2020 in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr. An den genannten Samstagen darf dann zwischen 19.00 und 0.00 Uhr gefahren werden. Ab 0.00 Uhr schließt sich dann jeweils das allgemeine Fahrverbot bis sonntags 22.00 Uhr an. (ja)