Langen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) warnt vor den Gefahren durch Drohnen für den Flugverkehr. In einer Mitteilung vom Dienstag mahnte sie die Betreiber der kleinen unbemannten Flugobjekte, sich an die geltenden Regeln zu halten. Andernfalls könnten sie wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. „Das ist auf keinen Fall ein Kavaliersdelikt“, sagte eine DFS-Sprecherin in Langen. Grundsätzlich sei verboten, über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern zu fliegen.
Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine jeweils nach örtlichen Gegebenheiten definierte Kontrollzone den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, benötigt eine Freigabe der Flugsicherung. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten.
Erst vor kurzem ist eine tieffliegende Drohne auf einer Autobahnabfahrt in Bochum mit einem Wagen kollidiert. Das Fluggerät prallte von der Windschutzscheibe ab. Der Fahrer kam mit dem Schrecken davon. (dpa/diwi)