Fit für die Zeit danach
Unternehmen können die aktuelle Flaute nutzen, um in der Corona-Krise nicht benötigte Beschäftigte weiterzubilden. So unterstützt die Bundesagentur für Arbeit sie dabei mit Zuschüssen.
In der Corona-Krise benötigen Güterverkehrsunternehmen einige Mitarbeiter nicht im gewohnten Umfang. Die Zeit der Kurzarbeit können sie gezielt zur Qualifizierung der Beschäftigten nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert dies, indem sie die Weiterbildungskosten teilweise oder komplett übernimmt.
Eine Förderung für Weiterbildungen während der Kurzarbeit ist möglich, wenn:
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt,
- der Mitarbeiter in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer nach dem Dritten Sozialgesetzbuch geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
- die Maßnahme extern durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert,
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind…