Münster/Bonn. First Mail muss mit sofortiger Wirkung die Preise anheben. First Mail sei nach einer sofort vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet, ihre zu niedrigen Preise im Sinne eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs nach oben hin anzupassen, hieß es in einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Dienstag (AZ 13 B 1082/11). First Mail ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Post.
Umsetzung soll schnell erfolgen
Ein Sprecher der Deutschen Post in Bonn sagte auf Anfrage, die Entscheidung werde jetzt zügig vollzogen. Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass die Post die neuen Preise in den kommenden Tagen vorlegen wird.
Die Regulierungsbehörde hatte im Juni mitgeteilt, die Porto-Gebühren von First Mail seien nicht kostendeckend und verstießen somit gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz. Die Verstöße hatten bis Ende August abgestellt werden sollen. First Mail erhob seinerzeit Klage beim Verwaltungsgericht Köln und beantragte, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen. Am 1. September lehnte das Kölner Gericht diesen Antrag ab.
Gebühren sind missbräuchlich
Die daraufhin erhobene Beschwerde wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Münster als unbegründet zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die von First Mail geforderten Entgelte orientierten sich nicht an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung. Die Tochter liege bei vergleichbaren Postdienstleistungen mit ihren Gebühren unter denen der Muttergesellschaft, dies sei missbräuchlich. Offenbar solle so der Wettbewerb in den betroffenen Regionen zugunsten der Muttergesellschaft verringert werden.
Die First Mail ist in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Berlin im Niedrigpreissegment tätig. Sie wendet sich an Kunden, die ausschließlich nach dem Preis entscheiden, wem sie ihre Postsendungen anvertrauen. Oft sind das öffentliche Verwaltungen. (dpa)