München. Unternehmen, die coronabedingt auch im dritten Quartal 2021 stark gebeutelt sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Neu hinzu komme außerdem die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.
Doch welche Regeln gelten im Detail, damit Unternehmen die Zuschüsse in Anspruch nehmen können? Die VerkehrsRundschau hat auf dem Profiportal VerkehrsRundschau plus für Abonnenten die wichtigsten Fragen dazu beantwortet. (ts)
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