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Corona: Seit Sonntag gilt eine strengere Testpflicht

30.07.2021 17:38 Uhr
Corona, Schnelltest
Ab 1. August gilt mit der neuen Corona-Einreiseverordnung eine strengere Testpflicht (Symbolbild)
© Foto: Milos/ stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat die Regeln für die Einreise verschärft, unter anderem durch eine strengere Testpflicht. Für Berufspendler und Transportpersonal gibt es Ausnahmen.

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Berlin. Nach den Diskussionen der zurückliegenden Tage hat das Bundeskabinett am Freitag, 30. Juli, eine strengere Testpflicht für Einreisen nach Deutschland beschlossen. Bereits ab Sonntag, 1. August 2021, müssen alle Personen ab 12 Jahren bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, egal von wo und auf welchem Weg sie kommen - es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der „3 G“ (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Einreiseverordnung.

Parallel zur Testpflicht werden die Einreiseregeln insofern vereinfacht, dass es künftig nur noch zwei Kategorien gibt: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt damit. Für Hochrisikogebiete sollen laut Bundesgesundheitsministerium im Wesentlichen dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete gelten. Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen besonders gefährliche Virusvarianten nachgewiesen sind. „Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen - egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, fasste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zusammen.

Das bedeutet, dass alle Einreisenden entweder einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind. Oder sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können, hier reicht ein Schnelltest. Bei Antigentests darf es maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72 Stunden. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebieten müssen auch Geimpfte und Genesene einen Testnachweis vorlegen (72 Stunden PCR-Test, Antigentest hier nur 24 Stunden). Der Test muss vor Einreise erfolgen. Wenn es im Reiseland keine kostenlosen Tests gibt, müssen Einreisende die Kosten also selbst tragen – wie bisher auch.

Ausnahmen für Pendler und Transportpersonal

Ausnahmen von der Nachweispflicht gibt es für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Testnachweis verfügen. Für nicht-geimpfte und nicht-genesene Grenzpendler soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.

Diese Ausnahmen von der Nachweispflicht gelten auch für Personen, die „durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten“ oder die nur „zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen“.

Transportpersonal ist bei der Einreise nach Deutschland „bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte" sowohl von der Anmeldepflicht (§3 der Corona-Einreiseverordnung) als auch der Absonderungspflicht/Quarantänepflicht (§4) aus der neuen Verordnung befreit.

Ein Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden, hieß es seitens der Bundesregierung zur Frage der Kontrollen.

Die aktualisierte Corona-Einreiseverordnung finden Sie HIER. (tb/sn)

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