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FAQ: Fördergeld beim Lkw-Kauf

15.03.2021 13:30 Uhr
Geld
Deutsche Unternehmen, die Lkw für gewerbliche Zwecke einsetzen, können sich jetzt eine Flottenerneuerung staatlich fördern lassen – der BWVL beantwortet die wichtigsten Fragen
© Foto: CHROMORANGE/dpa/picture-alliance

Nachdem das Förderprogramm zu Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte gut angenommen wurde, legt die Bundesregierung jetzt ein Folgeprogramm auf. Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer des BWVL beantwortet die wichtigsten Fragen zum Programm ENF 3.0.

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+++ Dieses FAQ wurde am 16. August 2021 um 14.30 Uhr aktualisiert +++

Bonn/München. Das Lkw-Flottenaustauschprogramm wird fortgesetzt. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) mitteilte, wurde das bisherige Förderprogramm zur Flottenerneuerung positiv von den Unternehmen angenommen. Jetzt wurde das Folgeprogramm "Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0)" abgestimmt, das am 23. Juli 2021 in Kraft tritt. Insgesamt gelten dieselben Rahmenbedingungen wie beim Vorgängerprogramm ENF 2.0.

Neu ist allerdings folgender Punkt: Falls beim Hersteller verfügbar, müsse das Neufahrzeug laut Bundesamt für Güterverkehr zum Zeitpunkt der Auslieferung mit mindestens zwei zusätzlichen Merkmalen ausgestattet sein, die geeignet sind, das CO2-Emissionsniveau des Neufahrzeugs im Vergleich mit seinem Serienzustand zu senken. Anderenfalls müsse das Fahrzeug über wenigstens ein solches Merkmal verfügen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Gibt es für die Umrüstung von Diesel Euro VI auf Diesel i.V. mit LPG (bspw. System CHM Trucktec) auch eine Förderung?

Umrüstungen von Diesel Euro VI auf Diesel i. V. m. LPG werden nicht gefördert. Die Förderung bezieht sich auf die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen mit den Schadstoffklassen 0 bis V und EEV und im Zuge dessen auf den Erwerb von Neufahrzeugen der Schadstoffklasse Euro VI ...

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