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Fahrer-Notstand

29.10.2020 11:34 Uhr
VRPArtikel 44 Fahrer Notstand
Tee trinkende Lkw-Fahrer im Grenzstau während des Lockdowns im März: Können sie ihren Tee künftig in Quarantäne zu Hause genießen?
© Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture-alliance

Eine Verordnung des Bundes zur Quarantänepflicht stößt auf heftigen Widerstand im Transportgewerbe. Letztlich müssen die Bundesländer darüber entscheiden. Unterstützung könnte es aus Brüssel geben: Dort soll rasch ein Pandemie-Notfallplan erstellt werden.

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Die steigenden Infektionszahlen in Europa führen wieder zu großer Verunsicherung im Transportgewerbe. Mittlerweile gibt es keinen Nachbarstaat von Deutschland, in dem nicht einige Regionen oder das ganze Land zum Risikogebiet erklärt wurde.

Quarantänepflicht für Lkw-Fahrer?

Doch was heißt das für den Güterverkehr? Für Lkw-Fahrer oder Binnenschiffer, die im Ausland unterwegs sind? Und ist wieder mit Staus an den Grenzen zu rechnen wie beim ersten Lockdown?

Sorgen bereitet dem Gewerbe vor allem eine geplante Änderung der Muster-Verordnung des Bundes zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende. Diese Verordnung gilt als Empfehlung für die Bundesländer. Demnach soll es eine Ausnahme von der Quarantänepflicht nur dann geben, wenn es sich um Personen handelt, die beruflich bedingt Güter auf der Straße, der Schiene, per Binnenschiff oder Flugzeug transportieren und sich bis zu 72 Stunden…

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