Berlin. Eine kurzfristige Aussetzung der Mehrwertsteuer bei Benzin, Diesel, Heizöl, Gas, Strom oder Grundnahrungsmitteln, um den extremen Preisanstieg abzufedern, wäre nach Einschätzung von Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages europarechtlich nicht möglich. In einer aktuellen Analyse der Rechtslage verweisen die Experten auf die sogenannte EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Darin haben die EU-Staaten für den Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt: Der reguläre Steuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5. Gänzliche Steuerbefreiungen sind demnach nur in bestimmten Bereichen möglich, die dem Gemeinwohl dienen, etwa Krankenhaus- und Arztbehandlungen oder Bildung. Lebensmittel sowie Treib- und Heizstoffe gehörten nicht dazu, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. (ste/dpa)