Straßburg. Das Straßburger Europaparlament hat die Neuregelung der Straßennutzungsgebühren in der EU verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für den zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Kompromiss. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten grundsätzlich, die Mauteinnahmen wieder in den Verkehrssektor zu investieren, mindestens 15 Prozent davon müssen für den Ausbau der TEN-T-Infrastruktur ausgegeben werden. Die Neuregelung erlaubt es den Mitgliedstaaten erstmals, bei der Berechnung der Maut-Höhe auch externe Kosten wie die durch den Straßenverkehr verursachte Luftverschmutzung und Lärmbelastung einzuberechnen. Diese kann damit um zwischen drei und vier Eurocent je Fahrzeug und Kilometer teurer werden. In Hauptverkehrszeiten kann ein Aufschlag bis zu einer Höhe von 175 Prozent der üblichen Gebühr erhoben werden.
Schadstoffarme Fahrzeuge der Klasse Euro V bleiben bis Ende 2013 von dem Aufschlag für die externen Kosten befreit, Euro-VI-Fahrzeuge bis Ende 2017. Die Richtlinie, die über das TEN-T-Netz hinaus erstmals auch für alle sonstigen Autobahnen gilt, verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren, gibt ihnen dafür aber den Rahmen vor. Sie gilt grundsätzlich für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Länder, die Fahrzeuge unter 12 Tonnen ausnehmen wollen, müssen dies der EU-Kommission gegenüber begründen. Die endgültige Zustimmung der Mitgliedstaaten steht derzeit noch aus, sie gilt aber als gesichert. (tof)
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