Luxemburg. Ein Fahrverbot für Lastwagen mit bestimmten Gütern auf der Inntal-Autobahn zwischen Österreich und Italien ist illegal. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Das Fahrverbot auf dem 84 Kilometer langen Autobahnabschnitt in Tirol sei mit dem freien Warenverkehr nicht vereinbar.
Damit kippt das Gericht das Fahrverbot bereits zum zweiten Mal. Schon 2005 hatte es das „sektorale" Fahrverbot kassiert. Es galt nur für Lastwagen, die Abfälle, Steine, Erden, Autos, Rundholz und Getreide beförderten. Daraufhin hatten die österreichischen Behörden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h verhängt, später aber durch ein variables Tempolimit ersetzt. Weil die Umweltbelastung im Inntal zwischen Österreich und Italien nach wie vor hoch blieb, erließen die Behörden das auf bestimmte Güter und Lastwagen bestimmter Schadstoffklassen beschränkte Fahrverbot de facto erneut.
Die EU-Richter entschieden, bei dem sektoralen Fahrverbot handele sich zweifellos um eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Diese kann aber gerechtfertigt sein, wenn sie nötig ist, um ein Ziel wie das des Umweltschutzes zu erreichen. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem Verbot um eine „geeignete" Maßnahme handele, kam der EuGH zu einem negativen Ergebnis. Denn Österreich habe nicht alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft.
So könne durchaus eine strikte Geschwindigkeitsbegrenzung verhängt werden. Österreich hatte argumentiert, daran halte sich sowieso kaum jemand und außerdem betrage die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Autobahnstück 103 km/h. Vor allem könne das Umweltschutzziele auch erreicht werden, wenn nicht der Transport bestimmter Güter verboten werde, sondern auch andere Schadstoffklassen von Lastwagen von dem Verbot erfasst würden.
Der Bundesverband Güterverkehr, Entsorgung und Logistik (BGL) begrüßt das Urteil des EuGH in einer ersten Stellungnahme. Damit sei ein erneuter Versuch gescheitert, mit unqualifizierten Argumenten die Jagd auf den LKW im grenzüberschreitenden Verkehr zu eröffnen. Der Gerichtshof habe folgerichtig festgestellt, dass Österreich den freien Warenverkehr durch ein sektorales Fahrverbot vertragswidrig beschränkt habe, weil weniger einschränkende Maßnahmen nicht ausreichend geprüft und umgesetzt wurden, so der Spediteursverband.
Es ist nunmehr Aufgabe der österreichischen Behörden, den vom EuGH festgestellten, rechtswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beseitigen und für eine rationalere Verkehrspolitik im alpenquerenden Verkehr zu sorgen, so der BGL weiter. Dazu gehöre auch, dass der LKW-Verkehr nicht zum „Prügelknaben“ für umweltpolitische Probleme bei der Luftreinhaltung gebrandmarkt werde. (dpa/ak)