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EU stellt neue Regeln für Kabotage, Mindestlohn und Ruhezeit vor

31.05.2017 16:20 Uhr
EU stellt neue Regeln für Kabotage, Mindestlohn und Ruhezeit vor
Die EU-Kommission möchte unter anderem gemeinsame Standards für die Eintreibung der elektronischen Maut durchsetzen
© Foto: Fotolia/Bits and Splits

Die EU-Kommission hat die lange angekündigten Straßen-Initiativen veröffentlicht. Unter anderem geht es um die Wochenruhezeit im Lkw.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat die lange angekündigten Straßen-Initiativen am Mittwoch in Brüssel vorgestellt. Sie umfassen insgesamt 13 Maßnahmen, die teils Gesetzesänderungen sind, teils neue politische Ausrichtungen. Die Initiativen schlagen unter anderem neue Regeln für die Kabotage und die Bezahlung von gebietsfremden Lkw-Fahrern vor. Auch zur Nutzung der Fahrerkabine während der wöchentlichen Ruhezeit, zu einer europaweit einheitlichen Erhebung der Lkw-Maut sowie Briefkastenfirmen macht die Kommission Vorschläge.

Kabotage

Die aktuell geltende Regelung von höchstens drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen soll abgeschafft werde. Künftig sollen Kabotagefahrten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unbegrenzt stattfinden können. Das sei einfacher zu kontrollieren, begründete EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Auch die Zahl der Kontrollen solle erhöht werden. In 2023 sollten mindestens drei Prozent aller Kabotagefahrten überprüft werden.

Entsendung und Mindestlohn

Für gebietsfremde Fahrer soll der gebietsübliche Mindestlohn gezahlt werden, wenn er sich mindestens drei Tage in einem Monat in einem anderen Land aufhält. Bei Kabotagefahrten gelten für den Fahrer ab der ersten Kabotagefahrt die Regeln des Landes, in der die Fahrt ausgeführt wird. EU-Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen erklärte das mit folgendem Beispiel: „Wenn ein Fahrer von Slowenien etwas nach Mailand liefert, dann in Mailand Waren aufnimmt und die nach Rom fährt, unterliegt er ab der Fahrt von Mailand nach Rom den italienischen Arbeitsmarktregeln. Ein Fahrer, der von Deutschland Waren nach Straßburg liefert und wieder zurück nach Deutschland fährt, fällt nicht unter die französischen Regeln.“

Ruhezeiten

Grundsätzlich sollen die bisher geltenden Regeln beibehalten werden. Die verpflichtende 45-Stunden Ruhezeit, die ein Fahrer nach maximal sechs Arbeitstagen einlegen muss, darf er nicht in der Fahrerkabine verbringen. Sollte er dann nicht zu Hause sein können, muss der Arbeitgeber für eine „angemessene Unterkunft“ für den Fahrer sorgen.

Briefkastenfirmen
Es gilt ein Verbot jeglicher Briefkastenfirmen. Die Kommission definiert mit „klaren Kriterien“, was unter einer Briefkastenfirma zu verstehen ist und kündigt ein hartes, grenzüberschreitendes Vorgehen dagegen an.

Europamaut

Die kilometerabhängige Maut soll der Standard in Europa werden. Zeitlich begrenzte Mautplaketten sollen für Lkw bis 2023 verschwunden sein, für Pkw bis 2027.

Ein OBU für alle Mautsystem

Die EU-Kommission möchte gemeinsame Standards für die Eintreibung der elektronischen Maut durchsetzen. Die Idee ist unter dem Schlagwort European Electronic Tolling System, EETS, bekannt. Ziel soll es sein, dass Lkw-Fahrer mit nur einem Gerät zur Mautregistrierung (OBU) durch ganz Europa fahren können.

CO2-Berechnung

Die EU-Kommission möchte mit der Berechnung der CO2-Emissionen bei LKW beginnen. Das von der EU entwickelte System Vecto (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) soll dafür zum Einsatz kommen.


Die Vorschläge müssen in den kommenden Monaten noch vom Europaparlament und den EU-Mitgliedsländern im EU-Rat beraten und abschließend angenommen werden. Änderungen sind dabei wahrscheinlich. (kw)

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