Brüssel. Die EU-Kommission will die Zulassung von Kraftfahrzeug-Typen durch die Mitgliedsstaaten in Zukunft strenger kontrollieren. Das Kollegium verständigte sich am Mittwoch auf europäische Anforderungen für das Zulassungsverfahren von Pkw und Lkw. Damit soll es den Herstellern erschwert werden, Abgaswerte zu manipulieren oder andere Vorschriften zu umgehen.
Bislang sind für die Typen-Zulassung die nationalen Behörden und von ihnen benannte Einrichtungen wie der TÜV zuständig. Sie müssen prüfen, ob Fahrzeuge, die neu für den Straßenverkehr zugelassen werden, alle europäischen und nationalen Vorschriften erfüllen. Sie sind auch dafür zuständig, dass diese Vorschriften im laufenden Betrieb eingehalten werden. Allerdings können sich die Hersteller bislang aussuchen, in welchem Land und bei welchem Prüfer sie die Zulassung beantragen. Der TÜV oder andere Einrichtungen, die damit betraut sind, stellen den Herstellern dafür eine Rechnung. Ist ein Fahrzeug in einem Mitgliedsland der EU zugelassen, darf es in der gesamten EU verkauft und eingesetzt werden. Gibt es Probleme mit einem zugelassenen Fahrzeug-Typ, können nur die Behörden des Landes tätig werden, die die Zulassung erteilt haben.
Technische Dienste sollen unabhängiger werden
Die Kommission will dieses System einer stärkeren nationalen und europäischen Kontrolle unterstellen. Das Verfahren für die Typen-Zulassung soll genauer geregelt und die damit beauftragten technischen Dienste sollen unabhängiger von den Herstellern werden. Die sollen zwar auch in Zukunft für die Kosten der Typenzulassung aufkommen aber nicht mehr direkt mit den Dienstleistern abrechnen. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollen das Recht erhalten, auf die Einhaltung der Vorschriften auch in jedem anderen EU-Staat zu achten. Neue Fahrzeug-Typen soll nicht nur einmal vor der Zulassung überprüft werden sondern auch systematisch, nachdem sie für den Verkehr zugelassen wurden. Dadurch sollen Verstöße gegen die europäischen Zulassungsbedingungen wie im Fall von VW früher und zuverlässiger aufgedeckt werden.
Die Mitgliedstaaten dürfen dabei selbst tätig werden, wenn sie den Verdacht haben. Bislang müssen sie damit auf den Zulassungsstaat warten. Die Kommission selber beansprucht für sich das Recht, die mit der Typen-Zulassung beauftragten technischen Dienste genau zu kontrollieren und ihre Lizenz auszusetzen oder einzuziehen. Die Kommission will außerdem selbst überprüfen, ob Fahrzeuge die europäischen Vorschriften einhalten und Bußgelder verhängen, wenn ein Hersteller dagegen verstoßen hat.
Mit den Vorschlägen sollen die strengeren Tests flankiert werden, auf die sich der Ministerrat bereits verständigt hat. Die Verordnung muss noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament angenommen werden. (tw)