Straßburg. Deutschlands Mautpläne bekommen erneut politischen Gegenwind aus der EU. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag für einen Gesetzesvorschlag, der vorsieht, Mautgebühren künftig an die zurückgelegte Entfernung zu koppeln. Die schon beschlossene, aber noch nicht eingeführte deutsche Pkw-Maut soll hingegen pauschal für bestimmte Zeiträume erhoben werden - ähnlich dem Vignetten-Prinzip.
Schon im Mai 2017 hatte die EU-Kommission die Abkehr von zeitbezogenen Maut-Gebühren vorgeschlagen - um die tatsächliche Straßennutzung akkurater widerzuspiegeln. Der damalige Bundesverkehrsminister forderte daraufhin, dass die EU-Mitgliedstaaten die Freiheit haben müssten, selbst über ihr Maut-System zu entscheiden.
Unterschiedliche Definition der Fahrzeugklassen
Das EU-Parlament stimmte nun dafür, die Kommissionspläne etwas zu ändern: Für Lastwagen und schwere Lieferwagen über 2,4 Tonnen soll die streckenbezogene Maut ab 2023 kommen, für Fahrzeuge wie Vans und Minibusse dann ab 2027. Die deutsche Pkw-Maut soll laut Gesetz für alle Personenwagen und Wohnmobile mit bis zu 9 Sitzen gelten. Die Definition der Fahrzeugklassen im deutschen Gesetz und in dem EU-Entwurf sind also etwas unterschiedlich.
Bevor neue EU-Regeln verabschiedet werden können, muss sich das Parlament noch mit den Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen. Der Grünen-Europaabgeordnete Michael Cramer forderte in einer Mitteilung: "Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss sich von einer deutschen Ausländer-Maut verabschieden und sich für eine gerechte EU-weite Straßenmaut einsetzen."
In Deutschland soll die von der CSU geforderte Pkw-Maut in dieser Wahlperiode eingeführt werden, also bis 2021. Einen Termin gibt es noch nicht. Die Gebühr soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Mautzahler sollen dabei nicht an aufgeklebten Vignetten, sondern über einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich erkannt werden. (dpa/fa)