Berlin. Für Lastwagen wird die Fahrt über deutsche Straßen teurer – vor allem für laute und schwere Lkw. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Anhebung der Mautsätze zum 1. Januar 2019. Erstmals werden damit auch die Kosten der Lärmbelastung durch Lkw ab 7,5 Tonnen in die Berechnung einbezogen. Durch die Berücksichtigung der Gewichtsklassen wird zudem die stärkere Straßen-Belastung durch schwere Fahrzeuge in Rechnung gestellt. Gleichzeitig werden Elektro-Lkw und gasbetriebene Fahrzeuge vorerst von der Maut befreit. Bei Erdgas-Lkw soll die Mautbefreiung bis 2020 gelten.
Außerdem wurde eine Anregung des Bundesrates aufgefriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 Stundenkilometer von der Lkw-Maut zu befreien. Die zwischenzeitliche Forderung nach einer weitergehenden Lkw-Mautbefreiung solcher Fahrzeuge, die bis zu 60 Stundenkilometer fahren, fand keine Mehrheit.
Durch die neuen Sätze und die schon seit Juli geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund künftig Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.
Die Opposition unterstützte den Gesetzentwurf der großen Koalition allerdings nicht. Die AfD kritisierte unter anderem die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien wie der Elektro-Lkw, die FDP beklagte die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes.
Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld für Änderungen stark gemacht. Ihr Verkehrspolitiker Stephan Kühn bemängelte, die Lärmkosten würden dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur zu 28 Prozent angelastet – das sei zu wenig: „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen.“
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(dpa/ag)
Schünemann