Brüssel. Die EU-Kommission hat Österreich, Frankreich, Polen, Spanien, Portugal, Finnland und die Tschechische Republik wegen mangelnder Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie für selbständige LKW-Fahrer ermahnt. Den sieben Staaten wird vorgeworfen, die EU-Behörde nicht über die Maßnahmen informiert zu haben, wie die in Richtlinie 2002/15/EC festgelegten Sozialbestimmungen auch für selbständige Fahrer angewendet werden. Sollten die Staaten das Versäumnis während der kommenden zwei Monate nicht nachholen, droht ihnen die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Bis März 2009 galten die Bestimmungen der Richtlinie für selbständige Fahrer noch nicht, danach wurden die Regeln verpflichtend. Für die Einhaltung haben die EU-Mitgliedsländer zu sorgen. Zu den Bestimmungen gehört unter anderem die Regelarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, die verpflichtende Pause nach höchstens sechs Stunden Lenkzeit sowie der Stundenausgleich für Nachtarbeitszeit während der Tagschicht. (kw)