Die EU-Kommission wird nicht versuchen, die Rückkehrpflicht von Lkw in ihr Heimatland nach längeren Einsatzzeiten im Ausland doch noch als EU-Gesetz durchzusetzen. „Diese Maßnahme war ursprünglich von der EU-Kommission auch nicht vorgeschlagen worden“, heißt es in der Antwort von EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas auf eine schriftliche Anfrage von zwei Europaabgeordneten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober die Rückkehrpflicht von Lkw in ihr Heimatland nach acht Wochen Einsatz im Ausland, eine Vorschrift aus dem Mobilitätspaket, für ungültig erklärt.
Der EuGH hatte sein Urteil damit begründet, dass der EU-Gesetzgeber keine ausreichenden Folgenabschätzungen durchgeführt hätten, um die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift ausreichend beurteilen zu können. „Das Urteil richtet sich also nicht gegen die Vorschrift als solche“, schreiben die beiden sozialdemokratischen Europaabgeordneten Estelle Ceulemans (Belgien) und Johan Danielsson (Schweden) in ihrer Frage an die EU-Kommission. Von dieser wollten sie wissen, ob es Bemühungen um eine solche Folgenabschätzungen gibt oder welche anderen Wege es geben könnte, eine Rückkehrpflicht doch noch einzuführen in der EU.
Tzitzikostas macht in seiner Antwort deutlich, dass sich die EU-Kommission keinesfalls um so eine Durchsetzung kümmern möchte. Der EU-Kommissar weist darauf hin, dass die Rückkehrpflicht als Maßnahme gegen unlauteren Wettbewerb erst vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten als Vorschrift in das Mobilitätspaket aufgenommen wurde. Schon damals, nämlich 2020, hatte die EU-Kommission darauf verwiesen, dass diese Rückkehrpflicht sozialpolitisch zwar sinnvoll sei, aber den klimapolitischen Zielen der EU mit unnötigen Leerfahrten und deren Folgen - CO2-Belastung, Emissionen, Staus - widerspräche.
Diesen Standpunkt vertrete die EU-Kommission auch heute noch. Allerdings werde die Kommission genau beobachten, welche „negativen Auswirkungen die Aufhebung der Rückkehrpflicht vor allem auf die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer haben könnte“, schreibt Tzitzikostas in seiner Antwort. Sollten negativen Auswirkungen zu beobachten sein, seien Initiativen der Kommission nicht auszuschließen.