Berlin. In Deutschland kann zum 1. Januar 2012 eine neue Förderrichtlinie für den Kombinierten Verkehr Inkrafttreten. Die EU-Kommission hat der Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen zugestimmt, die die bisherige Richtlinie zum Jahreswechsel ablösen wird. Dies gab das Bundesverkehrsministerium heute bekannt. Im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik hatte das Ministeriun angekündigt, das Fördersystem für den Kombinierten Verkehr (KV) neu zu konzipieren.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission: „Die Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs für den Gütertransport auf der Schiene und der Wasserstraße durch den Bund unterstützt die Schaffung eines intermodalen Verkehrssystems. So kann jeder Verkehrsträger gemäß seinen Stärken eingesetzt werden. Der KV trägt dazu bei, die Straße zu entlasten und Emissionen zu reduzieren."
Mit der Zustimmung der EU-Kommission zur Fortführung der Förderung von Umschlaganlagen des KV kann der Bund weiterhin ihren Neu- und Ausbau durch Baukostenzuschüsse unterstützen. Die EU-Kommission habe mit ihrer Entscheidung bestätigt, dass der Ausbau des intermodalen Verkehrs von gemeinsamem Interesse ist, hieß es. Die Investitionsförderung sei erforderlich, um weiterhin die Verlagerung von Gütertransporten zu unterstützen. Die Evaluierung der derzeitigen Richtlinie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums habe gezeigt, dass allein im Jahr 2008 2,3 Millionen LKW-Fahrten mit einer entsprechenden Fahrleistung von 944 Millionen Kilometern per LKW im KV zurückgelegt wurden. Dies entspreche einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 1,2 Millionen Tonnen.
„Die Förderung des KV ist technologieoffen und soll effizienter und wirtschaftlicher werden. In die Richtlinie wurden daher neue Wirtschaftlichkeitskriterien integriert, die dieses Ziel unterstützen. Zugleich wird das Verfahren im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entbürokratisiert. Die Antragsteller erhalten zukünftig spätestens drei Monate nach Vorliegen aller Unterlagen eine Rückmeldung", sagte Ramsauer.
Damit wurden Forderungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt. Beispielsweise muss zukünftig bei Beantragung nachgewiesen werden, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen die Maßnahme generiert.
Die bisherige maximale Höchstförderquote wird in der Richtlinie von 85 Prozent auf 80 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig sei die neue Richtlinie darauf ausgerichtet, neuartige logistische Konzepte zu unterstützen. Ramsauer betonte „Wir wollen zukünftig zusätzlich Umladevorgänge von Schiene zu Schiene und von Wasserstraße zu Wasserstraße fördern. Ziel ist dabei, den Transport von Gütern auch auf Distanzen unterhalb von 500 Kilometer für den KV zu erschließen. Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen konnten wir erreichen, dass die Geltungsdauer der Förderrichtlinie von drei auf vier Jahre verlängert wurde. Dies erhöht die Investitionssicherheit für die Unternehmen und erlaubt eine bessere Planung."
Zur Weiterentwicklung des KV wird derzeit mit externer Unterstützung in Ergänzung der neuen Förderrichtlinie eine Entwicklungskonzeption mit dem Zeithorizont 2025 erarbeitet, die den Bewilligungsbehörden Eisenbahnbundesamt und Wasser- und Schifffahrtsdirektion West als Entscheidungshilfen für zukünftige Anträge dienen soll. Mit der Konzeption soll nach Angaben des Verkehrsministeriums die bisher standortbezogene Förderung zu einer Förderung unter Berücksichtigung der Netzbildungsfunktion der Umschlaganlagen weiterentwickelt werden. Hierzu werden regionale Standorträume des KV gebildet und die zukünftigen Anforderungen für die Ausgestaltung der Umschlaganlagen untersucht. (sb)
G. Zweckstätter