Brüssel. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat sich am Dienstag für neue Regeln zur Förderung von Biokraftstoffen ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten einem Kompromiss zu, auf den sich die Verhandlungsführer des Parlamentes und des Ministerrates Anfang April verständigt hatten. Danach sollen Biokraftstoffe aus Stärke, Zucker und anderen dafür angebauten Pflanzen („Biosprit 1. Generation") nur bis zu sieben Prozent des gesamten Kraftstoffverbrauchs gefördert werden. Für Biokraftstoffe aus Abfällen wie Stroh („2. Generation“) ist eine zusätzliche Förderung vorgesehen.
Der Ausschuss lehnte es ab, indirekte Auswirkungen auf die Landnutzung („ILUC“) zu berücksichtigen. Es gilt zwar als ausgemacht, dass der Anbau von Rohstoffen für die Herstellung von Biosprit Auswirkungen auf die Produktion von Lebensmitteln hat, weil dafür Anbauflächen wegfallen könnten. Gesicherte Erkenntnisse gibt es darüber aber nicht.
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Martin Häusling, kritisierte die Entscheidung des Ausschusses. Sie bringe „keine Verbesserung für den Umgang mit Agrarkraftstoffen“. Die Deckelung der Förderung auf sieben Prozent reiche nicht, um den Raubbau des Regenwaldes zu stoppen.
Unzufrieden mit dem Kompromiss sind auch die Hersteller von Biokraftstoffen. Die Obergrenze für die Förderung von sieben Prozent des Energiegehaltes beinhalte zwar für Deutschland noch ein „erhebliches Wachstumspotential“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft(BDB), Norbert Schindler. Sie laufe aber 2020 aus. Damit fehlten die Voraussetzungen für Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen, auch aus Reststoffen und Abfällen. (tw)