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Endet die Schonfrist?

17.09.2020 11:19 Uhr
VRP Artikel Insolvenzantragspflicht
Durch die Corona-Pandemie sind etliche Betriebe unverschuldet in Finanznot geraten
© Foto: mihacreative/stock.adobe-com

Trotz der Corona-Krise hält sich die Zahl der Firmeninsolvenzen im Rahmen. Auch weil der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis Ende September ausgesetzt hat. Selbst wenn sie verlängert wird, sollten Unternehmen sich rüsten.

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Um Unternehmen zu unterstützen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, hat der Koalitionsausschuss am 25. August beschlossen, die im März beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis Jahresende zu verlängern. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung am 2. September im Bundestag eingebracht. Noch ist das Gesetz allerdings nicht verabschiedet.

Nicht in Sicherheit wiegen

"Unternehmer sollten sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen", warnt Robert Buchalik, Geschäftsführer der Buchalik Bönnekamp Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf (siehe Seite 31). Denn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur für den Insolvenzgrund Überschuldung, nicht aber für den Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit. Und in 95 Prozent der Fälle sei erfahrungsgemäß Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzgrund, und nur in fünf Prozent die…

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