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Hafen Antwerpen verlängert Zahlungsfrist der Hafengebühren erneut

16.09.2020 10:28 Uhr
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Der Hafen Antwerpen gibt Unternehmen jetzt 48 Tage Tage Zeit, um ihre Schifffahrts- und Binnenschifffahrts-Abgaben zu zahlen
© Foto: Hafen Antwerpen / Dries Luyten

Die Folgen der Corona-Krise beeinträchtigen die Unternehmen in der Seeschifffahrt. Der Hafen Antwerpen verlängert deshalb in bestimmten Fällen weiterhin die Zahlungsfrist für Hafengebühren.

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Antwerpen. Die Zahlungsfrist der Hafengebühren und Konzessionen für Schifffahrts-Unternehmen am Hafen von Antwerpen kann in bestimmten Fällen weiterhin verlängert werden. Darauf haben sich Alfaport-Voka, eine Plattform von und für Unternehmen und Berufsverbände, der Antwerpener Hafenbetrieb und Maatschappij Linkerscheldeoever (MLSO), ein Unternehmen für die Hafen-, Land- und Industrialisierungspolitik, geeinigt. Als Grund nennt der Hafen die Corona-Pandemie und ihre Folgen für die Schifffahrt.

Demnach wird die Frist für die Zahlung von Konzessionsrechnungen, die sich auf das vierte Quartal 2020 beziehen, bis zum 30. Oktober 2020 verlängert. Die Zahlungsfrist sowohl für die Schifffahrts-Abgaben (normalerweise 18 Tage) als auch für die Binnenschifffahrts-Abgaben (normalerweise 30 Tage) beträgt daher jetzt 48 Tage. Dieser Zahlungsaufschub gelte für alle Schiffe, die vom 1. September bis einschließlich 30. November 2020 im Hafen von Antwerpen festmachen. Für die Schifffahrt gelte dieser Aufschub für die Tonnage- und Liegeplatzabgaben.

Um von der Ausnahme Gebrauch machen zu können, ist ein spezifischer Antrag des Konzessionsinhabers und eine Angabe von Gründen für die spätere Zahlung nötig. Der Antrag muss laut Hafen Antwerpen spätestens bis zum 18. September 2020 an pd_concessies@portofantwerp.com (Alfaport-Voka) oder facturatie@mlso.be (MLSO) gestellt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Hafenbetriebs Antwerpen. (sn)

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