Berlin. Das Positionspapier „Masterplan Ladeinfrastruktur 2.0 – Empfehlungen der Automobilindustrie“ macht Vorschläge für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland und Europa, wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiter mitteilt. Man wolle sich damit an der Diskussion zum Masterplan Ladeinfrastruktur beteiligen, den das Bundesverkehrsministerium derzeit erarbeite.
Fördergelder bereitstellen
Unter anderem empfiehlt der Verband, fünf Milliarden Euro für den Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur bis zum Jahr 2025 bereitzustellen und die Förderung im gewerblichen Bereich zu erweitern. Man dürfe auch den Punkt des bidirektionalen Ladens nicht vernachlässigen.
„Eine flächendeckende und leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist und bleibt der Schlüssel für den Erfolg der E-Mobilität – das gilt im Pkw-Bereich ebenso wie bei den Nutzfahrzeugen“, so VDA-Präsidentin Hildegard Müller. „Die Bundesregierung muss zeitnah zu einem Lade-Gipfel einladen und alle Akteure an einen Tisch holen: Tankstellenbetreiber, Wohnungswirtschaft, Parkraumunternehmen, den Handel, die Ladepunktbetreiber, die Energiewirtschaft, die Netzbetreiber, die Bundesnetzagentur, die Logistik-Branche, die Kommunen und die Automobilindustrie.“
Aufbau E-Ladenetz für Nutzfahrzeuge im Fernverkehr
Für die mittelschweren und schweren Lkw will die Bundesregierung bis 2030 einen elektrischen Fahrleistungsanteil von über 30 Prozent erreichen. Der Aufbau eines entsprechenden Lkw-Ladenetzes sei bisher von der Bundesregierung vernachlässigt worden, so der Verband. Er empfiehlt unter anderem ein „Deutschlandnetz für Lkw“.
Demnach sollte die Ladeinfrastruktur an den Fernverkehrsachsen mit Hochleistungsladepunkten für den Ladebedarf schwerer Nutzfahrzeuge sowie Reisebusse ausgebaut werden. Dabei sei der Standard für Megawatt-Laden, wie zum Beispiel mindestens 700 Kilowatt Dauerleistung pro Ladepunkt, zu beachten. Eine Ausschreibung sollte analog zum Pkw-Ladenetz erfolgen.
Außerdem empfiehlt der Verband, im gewerblichen Bereich das sogenannte Depotladen an Betriebshöfen und Umschlagplätzen zu fördern. Auch der Bedarf leichter elektrisch angetriebener Nutzfahrzeuge solle berücksichtigt und mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützt werden. (mwi)