Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der nicht zeitgemäßen Einrichtung eines Funktionalen Luftraumblocks (FAB) als Vorstufe des Einheitlichen Europäischen Luftraums eröffnet. Gleichzeitig wurden auch Verfahren gegen Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg eröffnet, die zusammen mit Deutschland und der Schweiz den FABEC genannten FAB bis 4. Dezember 2012 hätten einrichten sollen.
FABEC ist der erste FAB, gegen den die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren beginnt. Gegen sechs weitere FAB erwägt die Kommission ebenfalls die Eröffnung eines Verfahrens, da auch diese FAB bis heute nicht funktionieren. Am Stichtag Ende 2012 war kein einziger der insgesamt neun FAB vollständig eingerichtet. In einem FAB sollen die nationalen Flugsicherheitssysteme in einer einheitlichen Struktur zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass ein FAB von nur einer zentralen Stelle verwaltet wird. Im nächsten Schritt sollen die FAB in einem einheitlichen Luftraum nach US-amerikanischem Vorbild aufgehen. Die EU-Kommission verspricht sich dadurch eine effizientere Verwaltung des europäischen Luftraums, direktere Flugstrecken, finanzielle Einsparungen und weniger Umweltbelastung.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sagte gestern zu dem Verfahren gegen die FABEC-Staaten: „Wir müssen nationale Grenzen im europäischen Luftraum endlich hinter uns lassen. FAB sind ein notwendiger und unverzichtbarer Teil des einheitlichen europäischen Luftraums. Gegenwärtig gibt es diese gemeinsamen Lufträume aber nur auf dem Papier. Sie wurden förmlich eingerichtet, sind aber noch nicht funktionsfähig. Ich rufe die Mitgliedstaaten dringend auf, sich ehrgeiziger zu zeigen und die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums entschlossen voranzutreiben.“ Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU besteht aus drei Stufen. In den ersten beiden weist die EU-Kommission die Staaten auf ihre Versäumnisse hin mit der Bitte, diese aus dem Weg zu räumen. Sollte das nicht geschehen, steht der EU-Kommission als dritter Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof offen. (kw)