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Digitale Fahrzeugzulassung gestartet

01.09.2023 12:50 Uhr | Lesezeit: 3 min
digitale KfZ-Zulassung
Ab dem 1. September können Fahrzeuge digital zugelassen werden
© Foto: momius/ AdobeStock

Die neuen digitalen Zulassungsverfahren ermöglichen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit. Bei einer Zulassung ist es möglich, das Fahrzeug sofort in Betrieb zu nehmen.

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Digital zulassen, einsteigen und losfahren: Das verspricht die digitale Fahrzeugzulassung, die am 1. September startet. Damit werden die Verwaltungsverfahren in den Zulassungsbehörden auf die vollelektronische Abwicklung umgestellt. Grundlage ist die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Für die Umsetzung sind die Länder zuständig, wie Bundesverkehrsminister Volker Wissing erklärt. Einsparungen beim Verwaltungsaufwand sollen in Form von reduzierten Gebühren an Bürger und Unternehmen weitergegeben werden.


"Germany goes digital: Mit der vierten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland."

Bundesminister Volker Wissing


Fahrzeugzulassungen werden einfacher, schneller und günstiger

Die neuen digitalen Zulassungsverfahren sollen das An-, Um- und Abmelden von Fahrzeugen in Echtzeit ermöglichen. Danach ist es laut BMDV möglich, das Fahrzeug sofort in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind, ein Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides mitgeführt wird und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt ist. Damit darf das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die Zulassungsbehörde sendet die erforderlichen Unterlagen im Anschluss an das digitale Verfahren postalisch zu.

Zudem können erstmals auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen: Zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden und zum anderen über die sogenannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle ermöglicht es, den beim KBA registrierten Großkunden im Massenverfahren Anträge vollelektronisch für sich und auch für Dritte abzuwickeln. Eine Antragstellung ist also künftig auch über das Autohaus, Versicherer oder andere Vermittler möglich, so das BMDV. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet.

In der Startphase wird das noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten.

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